4. Grabstätten
Zu einem Friedhof gehört eine angemessene Infrastruktur wie Grabstellen, Kapelle, kleine Kirche, Leichenhalle.
Die Grabstätte war die angesehenste Form der Beisetzung und im Mittelalter ausschließlich Kirchenvertretern vorbehalten. Im Inneren der Kirche konnten nur die Reichsten beigesetzt werden. Josef II. verbat im Jahre 1784 per Dekret die Beisetzung in Grabstätten in den Kirchen, mit einigen wenigen Ausnahmen.
Ab dem Mittelalter übernahmen auch der Adel und die reiche Bürgerschaft die Beisetzung in Grabstätten. Die Toten der einfachen ländlichen und städtischen Umgebung wurden auf den Friedhöfen im geweihten Boden beigesetzt.
Mitte des 18. Jahrhunderts, als der neue Stadtfriedhof von Ptuj entstand, wurde für die vermögendere Schicht der Bürger eine Reihe mit Grabstellen entlang der Friedhofsmauer angelegt. Der Wunsch nach Prestige weckte auch die künstlerische Herausforderung der Steinmetze, die für die Grabstellen das äußere Bild monumentaler Formen und Mausoleen schufen.


